Normen für Kitamöbel: DIN EN 1729, 71 und 1176 erklärt
Kurz gesagt: Für Möbel in Kitas und Schulen sind drei Normen zentral. DIN EN 1729 regelt Maße und Festigkeit von Tischen und Stühlen, DIN EN 71 die Sicherheit von Spielzeug, DIN EN 1176 Spielplätze und Spielgeräte. Für Bewegungsräume gilt zusätzlich die DGUV Information 202-044. Diese Seite erklärt, was wofür gilt und was Sie als Träger nachweisen müssen.
Wer Möbel für eine Kita beschafft, stößt schnell auf Normbezeichnungen und weiß selten, welche davon tatsächlich relevant ist. Wir bauen nach diesen Normen und prüfen selbst danach. Hier ordnen wir sie so ein, wie wir es auch am Telefon tun würden.
DIN EN 1729: Tische und Stühle
Die zentrale Norm für Sitzmöbel und Tische in Bildungseinrichtungen. Sie hat zwei Teile.
Teil 1 regelt die Funktionsmaße: welche Sitzhöhe und welche Tischhöhe zu welcher Körpergröße gehört. Daraus ergeben sich die Größenklassen 0 bis 7 mit ihren Farbcodes. Die vollständige Zuordnung steht in unserer Größentabelle. Ob ein Stuhl im Alltag passt, prüfen Sie mit dem Drei-Punkte-Check.
Teil 2 regelt Sicherheit und Festigkeit: Standsicherheit, Belastbarkeit, Kantenausführung und die zugehörigen Prüfverfahren.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Norm gilt für Möbel, auf denen Kinder sitzen. Für Sitzmöbel für Erwachsene im Nicht-Wohnbereich, etwa einen Erzieherhocker, ist sie nicht einschlägig. Dort gelten andere Regelwerke.
DIN EN 71: Sicherheit von Spielzeug
Diese Norm gilt für Spielzeug. Sie besteht aus mehreren Teilen, drei sind im Kita-Alltag besonders relevant.
Teil 1 behandelt mechanische und physikalische Eigenschaften: Kanten, Spitzen, Kleinteile, Fangstellen. Danach bauen wir unsere Spielprodukte, etwa Balancierboards und Spielelemente.
Teil 2 betrifft die Entflammbarkeit.
Teil 3 regelt die Migration bestimmter Elemente, also welche Stoffe aus Oberflächen und Farben übergehen dürfen. Das ist die Norm hinter dem Begriff speichelecht.
Bei uns Standard: Alle Oberflächen auf Multiplex und Massivholz erfüllen die Anforderungen der DIN EN 71-3 an speichel- und lebensmittelechte Lacke. Kleinkinder unterscheiden nicht zwischen einem Spielbrett und einer Schrankkante, deshalb machen wir da auch keinen Unterschied.
DIN EN 1176: Spielplätze und Spielgeräte
Die Norm für Spielgeräte und deren Betrieb, mit mehreren Teilen für verschiedene Gerätearten. Zwei sind praktisch am wichtigsten.
Teil 1 enthält die allgemeinen Anforderungen: Fangstellen, Fall- und Freiräume, Standsicherheit, Materialien.
Teil 7 regelt Betrieb, Wartung und Inspektion. Hier steht, dass Spielgeräte regelmäßig geprüft werden müssen: visuelle Routinekontrollen, operative Inspektionen in größeren Abständen und einmal jährlich die Hauptinspektion. Mehr dazu im Beitrag zu den Prüfintervallen. Die jährliche Hauptinspektion übernehmen wir für Sie, siehe Spielplatzprüfung.
Eine eigene Norm ist die DIN EN 1177. Sie betrifft stoßdämpfende Spielplatzböden und deren messtechnische Prüfung. Das ist ein eigenes Verfahren und nicht Teil einer normalen Hauptinspektion.
DGUV 202-044: Bewegungsräume und Sportgeräte
Für Turn- und Sportgeräte in Bewegungsräumen gelten eigene Regeln. Praktisch relevant ist die DGUV Information 202-044 zu Sportstätten und Sportgeräten. Sie beschreibt, wie fest installierte Geräte wie Sprossenwände und Kletterelemente sowie mobile Geräte wie Sprungkästen, Trampoline und Matten geprüft werden.
Die Prüfung führt eine befähigte Person durch. Die Systematik entspricht der beim Spielplatz: regelmäßige Sichtkontrolle durch die Einrichtung, dazu eine jährliche Prüfung.
Drei Fragen für Ihre Beschaffung
Welche Norm liegt dem Produkt zugrunde, und bekomme ich das schriftlich? Ein seriöser Anbieter nennt Ihnen das ohne Zögern.
Ist die Angabe plausibel? Wer eine Norm nennt, sollte auch erklären können, warum sie für genau dieses Produkt gilt.
Was ist Herstellerpflicht, was Betreiberpflicht? Ein normgerechtes Spielgerät entbindet Sie nicht von der Prüfpflicht. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Betreiber, also bei Ihnen.
Häufige Fragen
Sind DIN-Normen Gesetze?
Nein. Normen sind technische Regeln, keine Rechtsvorschriften. Sie gelten aber als anerkannter Stand der Technik und können in Ausschreibungen oder Verträgen verbindlich vereinbart werden. Im Schadensfall wird gefragt, ob danach gehandelt wurde.
Sind Ihre Oberflächen speichelecht?
Ja, bei allen Möbeln aus Multiplex und Massivholz. Sie erfüllen die Anforderungen der DIN EN 71-3 an speichel- und lebensmittelechte Lacke.
Was bedeutet das GS-Zeichen?
Geprüfte Sicherheit. Es ist freiwillig und wird von einer zugelassenen Prüfstelle nach einer Baumusterprüfung vergeben, verbunden mit laufender Fertigungsüberwachung.
Was ist der Unterschied zwischen CE und GS?
CE ist für Spielzeug Pflicht und bedeutet, dass der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen erklärt. GS ist freiwillig und wird von einer unabhängigen Stelle geprüft.
Wer darf einen Spielplatz prüfen?
Die jährliche Hauptinspektion setzt eine entsprechende Qualifikation voraus. Als Referenz dient die DIN 79161, die Anforderungen an Spielplatzprüfer beschreibt.
Spielt es eine Rolle, wer die Möbel montiert?
Ja. Eine Montage durch eine Fachfirma können Sie gegenüber der Unfallkasse nachweisen, und Ihr Garantieanspruch bleibt vollständig erhalten. Bei Einbauten und Spielanlagen montieren wir deshalb grundsätzlich selbst.
Gilt für gebrauchte oder geerbte Möbel dasselbe?
Für die Sicherheit im Betrieb ja. Wer Möbel übernimmt, übernimmt auch die Verantwortung dafür, dass sie sicher sind. Bei älteren Beständen lohnt sich ein Blick auf Kanten, Standsicherheit und Kippsicherung.
Woher wissen wir, welche Normen für unsere Einrichtung gelten?
Rufen Sie uns an. Wir sagen Ihnen, was auf Ihre Situation zutrifft, und wenn wir etwas nicht sicher wissen, sagen wir das auch.
Fragen zur Normlage?
Wir bauen nach diesen Normen und prüfen selbst danach. Wenn Sie unsicher sind, was für Ihre Einrichtung gilt: fragen Sie uns.
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Normen werden fortgeschrieben; maßgeblich ist stets die jeweils aktuelle Fassung des jeweiligen Regelwerks. Welche Anforderungen für Ihre Einrichtung gelten, ist im Einzelfall mit dem Träger, der zuständigen Unfallkasse und gegebenenfalls der Bauaufsicht zu klären.
Angaben zu Normen bei unseren Produkten beschreiben die Grundlage unserer Konstruktion und Fertigung. Sie stellen keine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle dar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist stets das individuelle schriftliche Angebot.
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