Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 in Ostwestfalen

Die kurze Antwort: Jeder Spielplatz braucht einmal jährlich eine Hauptinspektion durch eine qualifizierte Person. Wir übernehmen sie für Kitas, Schulen, Träger und Kommunen, dazu die Jahresprüfung von Bewegungsräumen nach DGUV Information 202-044. Sie erhalten ein bebildertes Protokoll mit Mängelbewertung nach Dringlichkeit, geeignet als Nachweis Ihrer Verkehrssicherungspflicht. Außenanlagen ab 295 Euro netto, Bewegungsräume ab 350 Euro netto je Objekt.

Wer prüft

Ich bin Maik Windten, qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 und befähigte Person für Sportgeräte. Gleichzeitig führe ich eine Tischlerei, die Kita- und Schulmöbel baut.

Wer selbst fertigt, erkennt bei einer Prüfung schneller, ob ein Mangel ein Einzelfall ist oder ein Konstruktionsproblem, das sich am nächsten Gerät wiederholt. Sie bekommen also nicht nur eine Liste, sondern eine Einschätzung.

Was geprüft wird

Außenanlagen nach DIN EN 1176-7: alle Spielgeräte auf Standsicherheit, Verschleiß, Korrosion und Verrottung, dazu Fallschutzbereiche und Oberflächen, Fall- und Freiräume sowie Fangstellen.

Bewegungsräume nach DGUV Information 202-044: fest installierte Geräte wie Sprossenwände, Kletterelemente und Turngeräte auf Befestigung, Verschleiß und Funktionssicherheit. Dazu die mobilen Sport- und Turngeräte, insbesondere Sprungkästen, Trampoline und Matten, auf Zustand, Standfestigkeit und Funktionssicherheit.

Sie planen ein neues Gerät? Sprechen Sie vorher mit uns

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Betrieb, sondern beim Aufstellen. Ein Gerät steht zu dicht an der Wand, der Fallraum überschneidet sich mit dem Nachbargerät, der Untergrund passt nicht zur Fallhöhe. Bemerkt wird das oft erst bei der ersten Prüfung, und dann ist es teuer.

Deshalb beraten wir Sie gern schon vor der Beschaffung: zur Platzierung auf dem Gelände, zu Fall- und Freiräumen, zum passenden Fallschutz und dazu, welche Unterlagen Sie vom Hersteller und vom Aufsteller einfordern sollten. Das kostet ein Telefonat und spart im Zweifel eine Umsetzung.

Erstinbetriebnahme: Ist das Gerät aufgestellt, prüfen wir vor der Nutzungsfreigabe Montage, Fall- und Freiräume, Fallschutz und Fundamentsituation. Dafür brauchen wir Bilder vom Einbau, insbesondere von den Fundamenten vor dem Verfüllen. Sagen Sie das dem Aufsteller rechtzeitig, nachträglich lässt sich die Fundamentsituation nicht mehr beurteilen.

Wie eine Prüfung abläuft

Wir stimmen den Termin direkt mit Ihrer Einrichtung ab, damit er in den Betriebsablauf passt, und bündeln Termine regional. Eine Schließung ist nicht erforderlich, die Prüfung läuft im laufenden Betrieb. Ihr Personal muss uns nicht begleiten.

Bei Bewegungsräumen bitten wir Sie, die beweglichen Geräte vorher in der Raummitte bereitzustellen. Wir prüfen mit festem Zeitfenster je Objekt. Müssen wir die Geräte selbst zusammensuchen, verschiebt sich der Tagesablauf und die nachfolgenden Einrichtungen warten; dafür berechnen wir einen Zuschlag von 75 Euro netto je Raum.

Im Anschluss besprechen wir die festgestellten Punkte mit einer Ansprechperson vor Ort. Das Protokoll erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen digital als PDF. Mängel, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, melden wir sofort vor Ort, ohne das Protokoll abzuwarten.

Was eine Prüfung kostet

Außenanlagen ab 295 Euro netto je Objekt, enthalten sind bis zu acht Spielgeräte. Bewegungsräume ab 350 Euro netto je Raum, enthalten sind bis zu 15 Geräte und Elemente. Jedes weitere Gerät 25 Euro netto.

Dazu kommt die Anfahrt. Sie fällt je Anfahrtstag nur einmal an und wird zu gleichen Teilen auf alle an diesem Tag geprüften Objekte umgelegt. Für Träger mit mehreren Einrichtungen ist das der größte Hebel: Wir bündeln die Objekte zu Sammelterminen, dadurch sinken die Anfahrtskosten je Objekt erheblich.

Eine Erstinbetriebnahme kostet 150 Euro netto je Gerät. Eine Nachprüfung nach Behebung von Mängeln 25 Euro netto je Gerät zuzüglich Anfahrt.

Auf Wunsch zusätzlich

Die Freilegung und Kontrolle erdverbauter Fundamente sowie die messtechnische Prüfung der Stoßdämpfung von Fallschutzböden nach DIN EN 1177 bieten wir als gesonderte Leistung an. Sprechen Sie uns an, wenn eine dieser Prüfungen für Ihre Anlage ansteht.

Rahmenvertrag statt Einzelbeauftragung

Prüfungen sind keine einmalige Sache, sondern wiederkehrende Pflicht. Deshalb bieten wir Rahmenverträge über drei Jahre an. Was das bringt:

  • Feste Preise über die gesamte Grundlaufzeit von drei Jahren
  • Günstigere Preise je Objekt und je Anfahrtstag gegenüber der Einzelbeauftragung
  • Regionale Bündelung aller Einrichtungen zu Sammelterminen
  • Bevorzugte Terminvergabe, im Regelfall im ersten Quartal, mit automatischer Erinnerung durch uns
  • Eine durchgängige Dokumentation über alle Prüfjahre, die im Ernstfall Ihre Verkehrssicherungspflicht belegt

Wenn etwas repariert werden muss

Als Tischlerei mit eigener Fertigung können wir festgestellte Mängel auf Wunsch direkt beheben oder Ersatzteile fertigen, auch an Geräten, die wir nicht gebaut haben. Das Angebot dazu erstellen wir separat, die Prüfung selbst erfolgt davon unabhängig und neutral. Mehr dazu unter Reparatur und Wartung.

Kleinere Sofortmaßnahmen, etwa das Nachziehen von Verschraubungen, erledigen wir auf Wunsch direkt vor Ort.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Spielplatz geprüft werden?
Die Hauptinspektion erfolgt jährlich. Daneben sind visuelle Routinekontrollen und operative Inspektionen in kürzeren Abständen erforderlich, die beim Betreiber liegen. Mehr dazu in unserem Beitrag zu den Prüfintervallen nach DIN EN 1176.

Wir wollen ein neues Gerät anschaffen. Wann sollten wir Sie einbinden?
Am besten vor der Bestellung. Dann können wir zu Platzierung, Fall- und Freiräumen und Fallschutz beraten, solange sich noch alles ändern lässt.

Übernehmen Sie damit unsere Verkehrssicherungspflicht?
Nein. Die Betreiberpflichten bleiben bei Ihnen. Unsere Prüfung und das Protokoll helfen Ihnen dabei, sie zu erfüllen und nachzuweisen.

Wie zählen Sie die Geräte?
Als ein Gerät zählt jede Anlage, die als ein Produkt beschafft wurde. Eine Kombinationsanlage mit mehreren Funktionen ist demnach ein Gerät. Nachträglich ergänzte Module zählen dagegen eigenständig, auch wenn sie baulich anschließen.

In welchem Umkreis prüfen Sie?
Wir sind in Bad Oeynhausen ansässig und vor allem in Ostwestfalen-Lippe und Umgebung unterwegs, unter anderem in Löhne, Herford, Bünde, Minden, Bielefeld, Bad Salzuflen, Porta Westfalica, Osnabrück, Hannover, Münster, Paderborn und Dortmund. Bei mehreren Objekten fahren wir auch weiter.

Muss die Einrichtung während der Prüfung schließen?
Nein. Wir prüfen im laufenden Betrieb.

Wie schnell bekommen wir ein Angebot?
In der Regel innerhalb weniger Tage. Wir brauchen dafür nur die Anzahl der Objekte und eine grobe Angabe zur Zahl der Geräte.


Prüfung anfragen

Schreiben Sie uns, welche Objekte geprüft werden sollen, dann erhalten Sie ein Angebot. Wenn Sie ein neues Gerät planen, rufen Sie einfach an.

info@holzfink.de · 05734 6695441

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen der genannten Normen und Regelwerke sowie das individuelle schriftliche Angebot.